Sicheres Spielzeug: Über Normen, Grenzwerte und Sicherheit, die Spaß macht

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Es geht um unsere Kinder. Daher kann man das Thema Sicherheit eigentlich gar nicht ernst genug nehmen. Trotzdem sollten beim Spielen Spaß und Fantasie im Mittelpunkt stehen. Lesen Sie hier, worauf Sie sich bei Markenspielzeug in aller Regel verlassen können: Der GALERIA Kaufhof Guide zum sicheren Spielzeug!

Jeder kennt den Warnhinweis von den verschluckbaren Kleinteilen. Und wer Kinder oder Enkel hat, kennt auch die Testberichte, in denen Spielwaren auf Herz, Nieren und alle erdenklichen Giftstoffe geprüft werden. Manchmal könnte man meinen, als Verbraucher säßen wir zwischen einer treu sorgenden Überbehörde, die alles sehen und durchdringen muss, um uns vor großem Übel zu bewahren und einer fahrlässigen Bande von Geschäftemachern.

So ist es natürlich nicht. Aber wie ist es dann? Die kurze Antwort ist, dass die Spielzeugbranche in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber selbst dafür sorgt, dass Spielzeug in aller Regel sicher ist. Hier wollen wir es nun mal mit der langen Antwort versuchen. Im GALERIA Kaufhof-Guide zur Spielzeugsicherheit.

Spielregeln für Spielzeug: Ein Gesetz und eine Hand voll Normen

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Wir fragen gerade nach den Spielregeln für den Spielzeugmarkt. Und wenn es um Spielregeln für wirtschaftliches und staatliches Handeln geht, dann beginnt alles mit einem Gesetz. Auch für die Spielzeugsicherheit gibt es ein Gesetz, das jeder Puppenhersteller und jeder Brettspielverlag sehr gut kennt. Seit 2011 gilt in der Europäischen Union einheitlich die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Hier und in einer Reihe weiterer Gesetze und Richtlinien sind die Grundsätze festgeschrieben, die ein sicheres Spielzeug oder ein sicheres Produkt im Allgemeinen erfüllen muss und was nicht sein darf.

Diese Richtlinie ist streng. Sie gibt bei jedem Thema, das ein Risiko beinhalten könnte, enge Grenzen vor. Von Grenzwerten für alle bekannten, potentiell gefährlichen chemischen Inhaltsstoffe bis hin zum physischen Verletzungsrisiko.

Mit Spielregeln kennt sich der Gesetzgeber tatsächlich aus. Kein Spielzeug kommt legal an diesem Gesetz vorbei. Damit nicht so leicht geschummelt werden kann, fallen auch Produkte unter die strenge Richtlinie, die eigentlich gar kein Spielzeug sein wollen. Zum Beispiel lustige Verpackungen, Kurs- und Lehrmaterial, Scherzartikel oder Bastelbedarf. Was so gemacht ist, dass es Kindern bewusst Lust macht, damit zu spielen, muss auch die Regeln der Spielzeugsicherheit erfüllen.

Da wird es noch einmal strenger und für die Hersteller wesentlich herausfordernder, wenn die Zielgruppe auch Kinder unter drei Jahren einschließt. Spielzeug für Kleinkinder ist in der EU-Richtlinie so umfassend und weitgehend geregelt, dass es wirklich ausgesprochen schwierig ist, ein legales Produkt zu finden, mit dem man sich etwas richtig Gefährliches antun könnte.

Jetzt haben wir also eine EU-Richtlinie mit Gesetzeswirkung mit satten 37 Seiten in der offiziellen, deutschen Ausführung. Das klingt viel, doch wenn ihr euch überlegt, wie groß die Vielfalt beim Thema Spielzeug ist, vom Gartentrampolin bis zum programmierbaren Roboter, scheint das doch mager. In der Richtlinie steht, wie sicher Spielzeug sein muss und mit welchem Verfahren das sichergestellt wird. Um die schwierige Frage, wie genau das bei verschiedenen Produkten zu erreichen und nachzuweisen ist, müssen sich Hersteller wie der Spielzeugauto-Fabrikdirektor von nebenan selbst kümmern. Ihr seht: Spielzeug machen ist ein hartes Brot, lange bevor das erste Holzauto auch nur als Katalogbildchen mal einen Laden von innen gesehen hat.

Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schnullerhalter

Damit Hersteller sich sicher sein können, dass ihre Produkte den Normen entsprechen – der Fachausruck dafür ist „Richtlinien-Konformität“ – gibt es ein bewährtes Hilfsmittel: Eine Industrienorm. In diesem Fall ist das die DIN EN 71. Die gehört übrigens zu einer Normenreihe, die auch für viele andere Produktarten auf ähnliche Weise die Sicherheit regeln und garantieren soll: Von der elektrischen Zahnbürste im Bad bis zu großen Industrieanlagen. Jetzt wird es richtig viel Papier auf dem Schreibtisch des Fabrikdirektors. In der EN 71 steht haarklein drin, wie reißfest die Haare von Puppen sein müssen und wie zu überprüfen ist, ob ein cooles Accessoire für den Teddy ein verschluckbares Kleinteil ist oder nicht.

Zum Glück muss man als mittelständige Spieleschmiede nicht jeden Teil von jeder Norm kennen, sondern nur die für das aktuelle Produkt zutreffenden. Zum Beispiel die DIN EN 71-4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche“. Nichts geht ohne DIN 71-13: „Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn“. Sehr populär auch DIN EN 71-8: „Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch“. Vorsicht allerdings, falls ihr mit dem Gedanken spielt, ein tolles, kleines Trampolin zu basteln und das in Kleinserie über Dawanda zu verkaufen. Dann schlägt DIN EN 71-14: „Trampoline für den häuslichen Gebrauch“ zu Buche – insofern euer Trampolin nicht auf einem öffentlichen Spielplatz stehen soll. Nicht zu vergessen verwandte Normen wie die einschlägige DIN EN 12586: „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Schnullerhalter – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“.

All das klingt jetzt vielleicht nach furchtbarer Paragraphenreiterei und es steigt Mitleid auf für den armen Fabrikdirektor, der statt fröhlich tolle Spielsachen zu basteln mit Papierbergen zu ringen hat. Dabei darf man diesen Normen durchaus mit Wohlwollen und Vertrauen begegnen. Die Einteilung in Themen ist nicht willkürlich, sondern orientiert sich genau an der Frage, die uns allen so sehr am Herzen liegt: Worauf müssen wir achten, damit den Kleinen beim Spielen nichts passiert? Was könnte passieren und wie kriegen wir es hin, dass es eben nicht passiert? Form, Materialstärke, Sicherungsmechanismen – sehr vieles, was im schlimmsten Fall das Schlimmste verhindert, ist für den EU-Markt verpflichtend.

Da hat ein Trampolin und auch ein Planschbecken durchaus nochmal ein anderes Gefährdungspotential als andere Aktivitätsspielzeuge. Deshalb ist die Austrennung der Normenteile durchaus zu verstehen. Wie diese Gefährdung zu vermeiden ist oder wie die Benutzer deutlich davor zu warnen sind, ist in jedem der Normenteile ausführlich beschrieben. Sie denken hier an diverse Warnhinweise? Richtig. Die stehen nicht auf den Schwimmärmeln, weil sich das eben mal jemand so ausgedacht hat. Sondern weil genau diese Dinge schon manchmal mit bösen Folgen vergessen wurden und es angebracht schien, per Gesetz systematisch und mit lesbarer Mindest-Schriftgröße daran erinnern zu lassen.

So begleitet die Spielzeugnorm von Anfang an jeden Entwicklungsprozess. Und auch vor dem Import von Spielzeug aus anderen Märkten sind sie eine unverzichtbare Hilfe, ohne die es kein Produkt legal über die Grenze und in die Regale schafft.

China-Export und gute Gründe, warum sich gute Marken an Regeln halten

©-dima_pics-Fotolia.comSo weit, so gut. Wir wissen nun, wo die Regeln herkommen, nach denen sich Spielzeug zu richten hat. Aber wie stellen wir denn sicher, dass die Sachen, die wir im Regal beim Fachhändler um die Ecke, im Onlineshop oder aus dem Grabbeltisch beim Discounter holen, diese Normen auch einhalten?

Ganz einfach: Das CE-Zeichen gibt an, dass Waren den geltenden, europäischen Normen entsprechen. Waren, die das nicht tun, dürfen gar nicht hergestellt, importiert oder verkauft werden. Daher müssen auch Spielzeuge zwingend das CE-Zeichen tragen. Wenn sie das nicht tun, sind sie illegal und ein Fall für die Marktaufsichtsbehörden. Da können Sie gern anrufen, wenn Ihnen ein zweifelhaftes Produkt in die Hände fällt. Eine gute Anlaufstelle für Endkunden ist dafür der Verbraucherschutz.

Aber heißt es nicht manchmal, das CE-Zeichen wäre eine lasche Angelegenheit? Und Hersteller könnten es nach Lust und Laune verwenden, weil sie damit einfach nur behaupten, dass alles in bester Ordnung wäre? Gibt es da nicht ständig Gerüchte über ein gefälschtes Zeichen mit dem hübschen Spitznamen „China Export“? Wie kann man als Kunde darauf vertrauen, dass die Produkte so konform sind, wie es das Zeichen behauptet? Man könnte ja auch einfach billig schludern und dann das CE oben drauf pappen.

Schon wieder ist es für den armen Direktor der Spielzeugfabrik nebenan nicht ganz so einfach, wie man ihm gerne vorwirft. Ein schludriger Umgang mit der Spielzeugnorm und dem CE-Zeichen wird nämlich leicht existenzgefährdend. Produkte mit falschen CE-Zeichen sind illegal und die Marktaufsicht interessiert sich sehr für solche Fälle. Dort zieht man Hersteller und Händler wenn nötig auch komplett aus dem Verkehr. So etwas kann für den schlauen Importeur sehr teuer werden. Und für einen Hersteller, der vorhat, unter seinem etablierten Namen in der EU auch nächstes Jahr noch Spielzeug anzubieten, ist ein kostspieliger Rückruf noch das geringste der möglichen Übel. Der Verlust des guten Namens ist für eine hochwertige Marke das Aus. Wer zum nächsten Weihnachtsgeschäft noch das Vertrauen seiner Kunden genießen will, achtet daher tunlichst darauf, von der Konformitätsprüfung bis zur Aufbewahrung der technischen Dokumentation sämtliche Vorgaben peinlich einzuhalten.

Und dennoch kommt es erfahrungsgemäß immer wieder vor, dass auf dem Markt Produkte auftauchen, deren Konformität mit den geltenden Richtlinien im besten Fall zweifelhaft ist. Und auch Spielzeuge von namhaften Qualitätsmarken können bei Tests unschön oder sogar mangelhaft abschneiden.

Der zweite Fall ist trotz großer Medienaufmerksamkeit immer die Ausnahme. Und zwar eine Ausnahme, die namhafte Hersteller aus guten Gründen mit allen Kräften vermeiden. Zum eigenen Wohl und zum Wohl des Kunden. Das ist oft schwierig, gerade im Fall der chemischen Sicherheit mit extrem niedrigen Grenzwerten bei gleichzeitig zunehmend komplexen, internationalen Warenströmen. Aber wenn einmal ein enger Grenzwert kritisch überschritten wurde, gewinnen große Rückrufaktionen das Vertrauen zurück.

Die Spielregeln sind, wie es aussieht, gar nicht so schlecht gemacht. Für uns als Kunden hat das den schönen Effekt, dass wir ohne zu viel zu grübeln ganz entspannt ins Regal greifen können!

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